A. Mit Kaufvertrag vom 26. Februar 2018 erwarben die Eheleute A.______ als einfache Gesellschaft das Grundstück G.______-Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum. Mit Gesuch vom 28. Februar 2018 ersuchten sie beim zuständigen Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrage von Fr. 14'400.00. Mit Verfügung vom 27. April 2018 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs.