2. A._________ hat die auf den Erwerb der Grundstücke B.________ Gbbl. Nrn. 100-1 und 1000-10 entfallende Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 11'340.– zuzüglich 3 % Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Das bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Direktion für Inneres und Justiz in der Höhe von pauschal Fr. 2’000.– werden A._________ zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen.