Gestützt auf die eingereichte Selbstdeklaration veranlagte das Grundbuchamt mit Verfügung vom 6. Mai 2019 die Handänderungssteuer auf Fr. 11'340.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von 1 drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.