Das Grundbuchamt fordert mit Schreiben vom 18. September 2020 B.______ auf darzulegen, welche Wohnung (in welchem Geschoss) sie bewohnen. Mit Email vom 9. November 2020 erklären sie, dass sie in den letzten Jahren am D.______ in C.______ gewohnt haben, allerdings im Parterre und nicht in der auf sie eingetragenen Wohnung im OG. Die Eltern des Ehegatten hätten die Wohnung im Parterre schon vor Jahren gekauft und er selber habe seither immer dort gewohnt. Später hätten sie (B.______) die Wohnung im OG gekauft, seien aber mit ihren Kindern im Parterre geblieben, während seine Eltern ins OG gezogen seien. Somit hätten sie de facto mit seinen Eltern die Wohnung getauscht.