Für die gestundete Handänderungssteuer ist ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen worden. B. 1 Am 9. Mai 2020 reichen B.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Gemeinde C.______ vom 5. Mai 2020 ein. Gemäss den Hauptwohnsitzbestätigungen wohnen B.______ seit dem 11.Oktober 2016 bzw. 2. November 2010 im Parterre des Gebäudes D.______ in C.______.