gegenüber dem Grundbuchamt vor Ablauf der Stundung unaufgefordert den notwendigen Nachweis für die Steuerbefreiung zu erbringen. Das Grundbuchamt muss nicht aktiv forschen, sondern es ist an der steuerpflichtigen Person, dem Grundbuchamt unaufgefordert das Vorliegen der Bedingungen für die Steuerbefreiung mit allen sachdienlichen Unterlagen nachzuweisen, unter denen sie definitiv von der Steuer befreit werden soll (vgl. Vortrag der Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 zum direkten 4