C. Gegen die Verfügung des Grundbuchamtes vom 10. Dezember 2020 erhebt A.___________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 16. Dezember 2020 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Der Beschwerde legt er den Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums im Hinblick auf die beantragte nachträgliche Befreiung von der gestundeten Handänderungssteuer (Formular 2b) sowie die Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde (EG) C.____ vom 14. Dezember 2020 bei.