5 gewisser Aufwand generiert und Erträge (insbesondere Dienstleistungserlöse) erzielt wurden. Den eingereichten Erfolgsrechnungen ist schlussendlich jeweils ein Jahresgewinn zu entnehmen. Der Zweck der Gesellschaft wird gemäss Handelsregistereintrag unter anderem als das Erbringen von Beratungsdienstleistungen beschrieben. Damit gehört die Dienstleistungstätigkeit und der daraus resultierende Erlös gerade zu den geschäftlichen Tätigkeiten der Gesellschaften. Dies bestätigen auch die Beschwerdeführenden.