Die Firma sei kaum aktiv. Sie sei am 17. Juni 2019 im Handelsregister eingetragen worden und habe bisher keine wesentliche Geschäftstätigkeit entwickelt. Ob es überhaupt jemals zu einer effektiven wirtschaftlichen Tätigkeit kommen werde, sei noch völlig offen. Vorliegend sei lediglich die Frage umstritten, ob die Voraussetzung «ausschliesslich» gegeben sei. Für B.______ seien die Voraussetzungen gegeben. Sie sei ausserhalb des Hauptwohnsitzes berufstätig und nutze die Liegenschaft lediglich zum Wohnen. Auch für A.______ seien die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung gegeben. Sinn und Zweck der Artikel 11a und 11b HB sei es, den Erwerb von Wohneigentum zu fördern. Die Ehegatten A.___