3.2 Die Beschwerdeführenden führen sinngemäss aus, es handle sich dabei um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche zur Hälfte im Eigentum von A.______ und zur anderen Hälfte im Eigentum von G.______ stehe. Die Gesellschaft bezwecke den Handel mit digitalen Produkten sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Informatik. A.______ sei Gesellschafter und Geschäftsführer. G.______ sei deutscher Staatsangehöriger, lebe in Karlsruhe und sei lediglich Gesellschafter. Er halte sich nie in E.______ auf. Die Firma sei kaum aktiv.