Mit Eingabe vom 1. Dezember 2020 reichen die Beschwerdeführenden die Erfolgsrechnungen und die Bilanz der Z.______ GmbH je per 31. Dezember 2019 und per 30. Juni 2020 ein. In seiner Vernehmlassung vom 1. Dezember 2020 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. 2 Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: