Mit Verfügung vom 3. November 2020 wies das Grundbuchamt das Gesuch vom 6. Oktober 2020 um nachträgliche Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 25. Oktober 2018 auf. Gleichzeitig erlegte das Grundbuchamt A.______ und B.______ die gestundete Steuer von Fr. 14'400.00 samt Zins und Gebühren anteilig und unter solidarischer Haftung zur Zahlung auf. Die Verfügung wurde A.______ und B.______ je einzeln eröffnet.