Mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in Höhe von CHF 15'660.00 und stundete die Steuer im Umfang von CHF 14'400.00 für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. B. Am 6. Oktober 2020 reichten A.______ und B.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Hauptwohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde E.______ vom 3. September 2020 ein.