A. Mit Kaufvertrag vom 9. Mai 2018 erwarben die Eheleute A.______ und B.______ als einfache Gesellschaft das Grundstück E.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum. Zusammen mit der Grundbuchanmeldung wurde am 17. Juli 2018 beim Grundbuchamt D.______ (nachfolgend Grundbuchamt) ein Gesuch um nachträgliche Befreiung und Stundung für selbstgenutztes Wohneigentum gestellt. Mit Verfügung vom 25. Oktober 2018 veranlagte das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in Höhe von CHF 15'660.00 und stundete die Steuer im Umfang von CHF 14'400.00 für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.