3/6 3.2 Der Beschwerdeführer hält entgegen, dass sich der Sitz der Z.______ GmbH nicht am E.______- weg 10 in C.______ und folglich an seinem Hauptwohnsitz befinde. Anlässlich der Gründung der GmbH habe er noch keine Werkstatt gehabt, weshalb seine frühere Privatadresse an der F.______-gasse 20 in C.______ als Sitz der GmbH eingetragen worden sei. Im Juni 2016 habe er an der G.______-strasse 30 in C.______ die Räumlichkeiten seiner Werkstatt bezogen. Die Adresse sei dem Handelsregisteramt als Sitz der GmbH gemeldet worden.