A. A.______ und B.______ erwarben die Grundstücke C.______ Gbbl. Nrn. 1000-1, 1000-2 und 2000-1 zu je hälftigem Miteigentum und stellten ein Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Der Grundbucheintrag erfolgte am 16. Juli 2018. Mit Verfügung vom 26. Oktober 2018 veranlagte das Grundbuchamt D._____(nachfolgend: Grundbuchamt) die Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 11'923.30 und stundete die Steuer für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückserwerbs. Gleich errichtete das Grundbuchamt ein gesetzliches Grundpfandrecht, das im Grundbuch eingetragen wurde.