8 2. Die mit Verfügung des Grundbuchamtes vom 6. Oktober 2020 veranlagte Handänderungssteuer von Fr. 6'741.30, der Zins von Fr. 437.60 sowie die Gebühr des Grundbuchamtes von Fr. 300.– sind dem Grundbuchamt in Raten von monatlich Fr. 1’200.– zu bezahlen. Gerät A. __________ mit der Bezahlung einer Rate um mehr als einen Monat in Rückstand, so wird die gesamte Restschuld sofort fällig. 3. Das Grundbuchamt wird mit der Umsetzung der Ratenzahlung gemäss Ziff. 2 beauftragt. 4. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben und keine Parteikosten gesprochen.