6. Zusammenfassend ergibt sich, dass das Gesuch abzuweisen ist. Weder liegt eine offenbare Härte vor noch gefährdet die Bezahlung der Handänderungssteuer samt Zinsen und Gebühr die wirtschaftliche Existenz des Gesuchstellers. Dem Gesuchsteller ist es möglich, die geschuldete Forderung in absehbarer Zeit in Raten zu bezahlen. Der Gesuchsteller ist somit zu verpflichten, diese Forderung in Raten von Fr. 1’200.– pro Monat zu begleichen. Das gesetzliche Grundpfandrecht wird nach der Bezahlung der Steuerschuld gelöscht.