5.3 Beim Wegzug infolge Trennung handelt es sich kaum um einen unvorhersehbaren Spezialfall. Trennungen während der zweijährigen Wohnfrist kommen immer wieder vor, was sich auch in der Praxis der Grundbuchämter wiederspiegelt. Dementsprechend sieht das Merkblatt betreffend nachträglicher Steuerbefreiung der Grundbuchämter des Kantons Bern explizit vor, dass die zweijährige Wohnsitzdauer weder durch Ehescheidung noch Trennung unterbrochen werden darf (Ziff. 3.1 des Merkblattes betreffend nachträgliche Steuerbefreiung gemäss Artikel 11a und 17a HG der Grundbuchämter des Kantons Bern vom 9. Februar 2016, zuletzt aktualisiert am 13. Mai 2020).