Es erscheint deshalb angemessen, dem Gesuchsteller die Bezahlung der geschuldeten Handänderungssteuer in Raten zu ermöglich, wobei nicht der gesamte monatliche Überschuss als Rate festzulegen ist. In Würdigung der gesamten Umstände erscheint eine Ratenzahlung in Höhe von Fr. 1’200.– als angemessen. Diese erlaubt dem Gesuchsteller seine Steuerschuld inkl. Zins innerhalb von 6 Monaten zu tilgen. Dabei ist zu beachten, dass die Verzugszinspflicht durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen nicht berührt wird (vgl. MARKUS LANGENEGGER, a.a.O., Art. 239 N. 6). Das Grundbuchamt ist mit der praktischen Umsetzung der Ratenzahlungen zu beauftragen.