Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Gesuchsteller in der Veranlagungsverfügung 2018 ein Wertschriftenvermögen in der Höhe von Fr. 13'444.– aufwies, womit die gesamte Steuerschuld hätte getilgt werden können. Ob und gegebenenfalls wie viel davon noch vorhanden ist, entzieht sich der Kenntnis der DIJ.