Bei einem monatlichen Überschuss von Fr 3’623.– ist der Gesuchsteller nicht in der Lage die geschuldete Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 7'478.90 inkl. Zins und Gebühr mit einer einzigen Zahlung vollständig zu begleichen, ohne dass das betreibungsrechtliche Existenzminimum unterschritten würde. Es ist dem Gesuchsteller indes möglich den geschuldeten Betrag innert rund 3 Monaten und damit in absehbarer Zeit zu begleichen. Zu berücksichtigen ist weiter, dass der Gesuchsteller in der Veranlagungsverfügung 2018 ein Wertschriftenvermögen in der Höhe von Fr. 13'444.– aufwies, womit die gesamte Steuerschuld hätte getilgt werden können.