Die in der Steuerveranlagung 2018 ausgewiesenen Unterhaltsbeiträge von Fr. 3'000.– pro Monat sind zu berücksichtigen. Die Mietkosten ergeben sich aus dem Mietvertrag und sind inklusive der Akontozahlungen für die Nebenkosten bei den Ausgaben einzusetzen. Die indirekte Amortisation für das Haus von monatlich Fr. 564.– ist gemäss Beilage 1 des Kreisschreibens B1 nicht anzurechnen. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden die geltend gemachten Unterhaltskosten für das Haus von monatlich Fr. 443.–, da der Gesuchsteller diese gemäss eigenen Aussagen nicht effektiv bezahlt.