Bei den Ausgaben ist der monatliche Grundbetrag für alleinstehende Schuldner von Fr. 1'200.– zu berücksichtigen. Die Hausratsversicherung ist gemäss Beilage 2 zum Kreisschreiben B1 im Grundbetrag enthalten. Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um eine Privatversicherung, die ebenfalls im Grundbetrag berücksichtigt ist. Diese beiden Beiträge sind deshalb nicht aufzurechnen.