2. B.______ und C.______ werden für den Erwerb des Grundstücks D.______ Gbbl. Nr. 1000 im Betrag von Fr. 3'895.10 von der Handänderungssteuerpflicht befreit. Das bestehende Grundpfandrecht in gleicher Höhe wird auf dem betroffenen Grundstück gelöscht. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Der Kanton Bern hat B.______ und C.______ einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 1299.55 zu bezahlen. Dieser Betrag ist beim Grundbuchamt A.______ einzufordern. 7