Die Steuer sei für drei Jahre, vom 19. Mai 2016 bis zum 20. Mai 2019, gestundet worden. Die gesetzliche Einzugsfrist von einem Jahr sei nicht eingehalten worden, da der Einzug erst am 1. Juli 2017 erfolgt sei. Auch sei kein Gesuch um Verlängerung der Einzugsfrist, welches innerhalb dieser Jahresfrist hätte eingereicht werden müssen, gestellt worden. Die Liegenschaft sei während der Stundungsdauer nicht für mindestens zwei Jahre ununterbrochen und ausschliesslich zu Wohnzwecken genutzt worden.