A. Mit Kaufvertrag vom 29. März 2016 erwarben B.______ und C.______ das Grundstück D.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Miteigentum zu gleichen Teilen. Mit Gesuch vom 29. März 2016 ersuchten sie beim zuständigen Grundbuchamt A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung sowie Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrage von Fr. 3'895.10. Mit Verfügung vom 13. Juli 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen.