Erwirbt ein Miteigentümer an einem Objekt (Haus oder Wohnung im definierten Umfang), in welchem er bereits seinen Hauptwohnsitz hat, einen zusätzlichen Miteigentumsanteil, so kann er im Rahmen seines Zuerwerbes (Quote) proportional bis zum Maximalbetrag von CHF 14’400.00 nachträgliche Steuerbefreiung beanspruchen, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind. Dasselbe gilt für einen Gesamteigentümer, der seine interne Beteiligung am Gesamteigentum vergrössert.