Die Steuerbefreiung gemäss Art. 11b HG während der zweijährigen ununterbrochenen, persönlichen und ausschliesslichen Nutzung des Grundstücks zum Wohnzweck setzt das Eigentum des Erwerbers am Grundstück voraus. Das ergibt sich nicht nur aus dem Wortlaut der Bestimmung, sondern auch aus dem Vortrag der vorberatenden Kommission des Grossen Rates vom 4. März 2013 zum direkten Gegenvorschlag zur Initiative «Schluss mit gesetzlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» (vgl. Tagblatt des Grossen Rates 2013, Beilage Nr. 17, Erläuterungen zu Art. 11b Abs. 2, S. 5; nachfolgend Vortrag).