3 3.2 Das im vorliegenden Verfahren zu beurteilende Gesuch um nachträgliche Steuerbefreiung betrifft den Erwerb der Parzelle Nr. 1000 durch den Beschwerdeführer und seine Ehefrau zu Gesamteigentum. Für diese Handänderung wurde die Steuer veranlagt und für die Dauer von drei Jahren gestundet. Mit einer späteren Verfügung wurde die Dauer der Stundung auf Gesuch hin auf vier Jahre verlängert. Steuerpflichtige Personen sind der Beschwerdeführer und seine Ehefrau. Beim späteren Erwerb des Gesamteigentumsanteils von ½ durch die Ehefrau des Beschwerdeführers handelt es sich um eine neue