D. Mit Eingabe vom 28. Oktober 2020 führt D.______ (nachfolgend Beschwerdeführer) Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und ersucht um Aufhebung der Verfügung vom 2. Oktober 2020. In der Vernehmlassung vom 17. November 2020 beantragt das Grundbuchamt die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Verfügung. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen näher eingegangen. Die Direktion für Inneres und Justiz zieht in Erwägung: