C. Mit dem Kaufvertrag «Auflösung Gesamthandverhältnis» vom 23. Juli 2018 (Grundbucheintrag vom 13. September 2018) wird die einfache Gesellschaft zwischen den Ehegatten B.______ aufgelöst. D.______ scheidet aus der Gesellschaft aus und verkauft seinen Anteil seiner Ehefrau E.______. E.______ wird damit Alleineigentümerin der Parzelle Nr. 1000. Das Grundbuchamt hebt mit Verfügung vom 2. Oktober 2020 die am 6. März 2017 verfügte Stundung auf, soweit D.______ betreffend. Zugleich verfügt das Grundbuchamt, dass die bisher gestundete Handänderungssteuer von Fr. 2’700.– (Anteil von D.______) sowie der Zins und die Gebühr zu bezahlen seien.