2. B. und G.______ werden für den Erwerb des Grundstücks C.______ Gbbl. Nr. 1000 im Betrag von Fr. 3'960.00 von der Handänderungssteuerpflicht befreit. Das bestehende Grundpfandrecht in gleicher Höhe wird auf dem betroffenen Grundstück gelöscht. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 7 8