In dem von ihnen am 8. Mai 2019 eingereichten Formular 2b bestätigen sie zudem ausdrücklich, dass sie seit dem Erwerb des Grundstücks dort während zwei Jahren ununterbrochen und ausschliesslich ihren Hauptwohnsitz hatten und damit die Voraussetzungen zur nachträglichen Steuerbefreiung der gestundeten Handänderungssteuer gegeben sind. Vorliegend besteht kein Grund, an der Richtigkeit dieser Bestätigung zu zweifeln. Damit ist die Beschwerde auch in dieser Hinsicht begründet und die nachträgliche Steuerbefreiung im Betrag von Fr. 3'960.00 ist zu gewähren. Das in gleicher Höhe bestehende Grundpfandrecht auf dem Grundstück ist zu löschen (Art. 17a Abs. 2 HG).