Mit Verfügungen vom 29. September 2020 wies das Grundbuchamt das Gesuch um Steuerbefreiung ab und hob die Stundungsverfügung vom 13. Juli 2016 auf (Ziff. 1). Es erhob die Steuer von insgesamt Fr. 3'960.00 zuzüglich Zins (Ziff. 2) und stellte nach Bezahlung der Steuer und des Zinses die Löschung der bestehenden Grundpfandrechte auf allen betroffenen Grundstücken in Aussicht (Ziff. 3). Für die Abweisungsverfügung erhob es schliesslich eine Gebühr von Fr. 300.00 (Ziff. 6). Zur Begründung führte es aus, die Befreiungsvoraussetzungen seien nicht erfüllt.