3. Der Kauf des Grundstücks C.______ Gbbl. Nr. 1000 wurde am 5. April 2016 im Grundbuch eingetragen. Dieses Datum gilt als Erwerbsdatum. Auf dem eingereichten Formular für das Gesuch um nachträgliche 3 Steuerbefreiung wurde das einzige aufgeführte Feld mit dem Vermerk «Das als Hauptwohnung dienende Grundstück ist unüberbaut (ankreuzen, wenn zutreffend)» nicht angekreuzt. Am 27. Juli 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer deshalb im Umfang von Fr. 3'960.00 für eine Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb, d.h. bis zum 5. April 2019.