Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs. Für die gestundete Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht errichtet und im Grundbuch eingetragen. Am 8. Mai 2019 reichten die Eheleute B. und G.______ dem Grundbuchamt das Formular zum Nachweis des selbstgenutzten Wohneigentums sowie je eine Wohnsitzbestätigung der Einwohnergemeinde C.______ vom 8. Mai 2019 ein.