A. Mit Kaufvertrag vom 16. März 2016 (im Grundbuch eingetragen am 5. April 2016) erwarben B. und G.______ das Grundstück C.______ Gbbl. Nr. 1000 zu Gesamteigentum (einfache Gesellschaft). Mit undatiertem Gesuch ersuchten sie beim zuständigen Grundbuchamt A.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) um nachträgliche Steuerbefreiung und Stundung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum im Betrage von Fr. 3'960.00. Mit Verfügung vom 27. Juli 2016 stundete das Grundbuchamt die Handänderungssteuer in der beantragten Höhe für die Dauer von drei Jahren ab Datum des Grundstückerwerbs.