9 Der Kanton Bern richtet der Beschwerdeführerin für das Beschwerdeverfahren vor der Direktion für Inneres und Justiz einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 3’000.– (inkl. Auslagen und MWSt) aus. Dieser ist beim Grundbuchamt C.______ einzufordern. 4. Zu eröffnen: - Rechtsanwalt B.______(R) - Grundbuchamt C.______(A+) Direktion für Inneres und Justiz Evi Allemann, Regierungsrätin