1.2 A.______ wird für den Erwerb des Grundstücks D.______ Gbbl. Nr. 1000-1 im Betrag von Fr. 6’768.– von der Steuerpflicht befreit und das auf diesem Grundstück bestehende Grundpfandrecht in gleicher Höhe wird gelöscht. 1.3 A.______ hat dem veranlagenden Grundbuchamt die auf den Erwerb des Grundstücks D.______ Gbbl. Nr. 267-9 entfallende Handänderungssteuer in der Höhe von Fr. 630.– zuzüglich 3 % Zins seit der Grundbuchanmeldung zu bezahlen. Das auf diesem Grundstück bestehende Grundpfandrecht wird nach Bezahlung der Handänderungssteuer gelöscht. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3.