zu einem Kaufpreis von Fr. 35'000.–. In ihrer Selbstdeklaration vom 21. September 2017 gab sie den Gesamtkaufpreis von Fr. 411'000.– (Wohnung und Einstellhallenplatz) als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an, woraufhin das Grundbuchamt, den darauf entfallenden Steuerbetrag in der Höhe von Fr. 7'398.– für eine Dauer von drei Jahren stundete.