Folglich ist selbst dann nicht von einer «bestehenden» Baute auszugehen, wenn diese zwar noch im Bau ist, dabei aber anzunehmen ist, dass die Bauarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden können, so dass der Einzug noch innerhalb eines Jahres seit dem Grundstückerwerb erfolgen kann. Dieses Kriterium wäre in der Praxis denn auch wenig tauglich, da die Terminierung von Bauarbeiten bekanntlich schwierig ist, und die Festlegung der Einzugsfrist von vagen Terminen der Bezugsbereitschaft des Hauses abhängig wäre.