6 jedoch, dass eine noch nicht fertige Baute, unabhängig vom Baustadium, nicht als bestehende Baute gelten kann. Folglich ist selbst dann nicht von einer «bestehenden» Baute auszugehen, wenn diese zwar noch im Bau ist, dabei aber anzunehmen ist, dass die Bauarbeiten rechtzeitig abgeschlossen werden können, so dass der Einzug noch innerhalb eines Jahres seit dem Grundstückerwerb erfolgen kann.