Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen habe das Grundbuchamt festgestellt, dass die Steuerpflichtigen am 16. Januar 2019 – somit erst nach Ablauf der Jahresfrist am 21. September 2018 – im betreffenden Objekt ihren Hauptwohnsitz begründet hätten. Auch sei kein Gesuch um Verlängerung der Einzugsfrist, welches innerhalb dieser Jahresfrist hätte eingereicht werden müssen, gestellt worden. Die Steuer sei für drei Jahre, vom 21. September 2017 bis zum 21. September 2020, gestundet worden.