2 Grundbuchamt A.______ zur Bezahlung der gestundeten Steuer von Fr. 7'398.– zuzüglich Zins und Gebühren. B. Gegen die Verfügung des Grundbuchamts vom 20. August 2020 erhebt A.______, vertreten durch Rechtsanwalt B.______, am 21. September 2020 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und stellt folgende Rechtsbegehren: «1. Die Verfügung vom 20.08.2020 i.S. Beleg Nr. 6397/17 sei aufzuheben und eine Stundungsdauer für die Handänderungssteuern von 4 Jahren festzulegen.