Das Grundbuchamt C.______ (nachfolgend: Grundbuchamt) veranlagte mit Verfügung vom 19. März 2018 die Handänderungssteuer mit Fr. 7'398.– und stundete diese gleichzeitig für die Dauer von drei Jahren ab Grundstückerwerb. Zur Sicherung der gestundeten Handänderungssteuer wurde ein gesetzliches Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen.