Faits A. Mit Kauf- und Werkvertrag vom 14. Juli 2017 erwarb A.______ eine Eigentumswohnung (D.______ Gbbl. Nr. 1000-1) mit einem Einstellhallenplatz (D.______ Gbbl. Nr. 2000-2). In ihrer Selbstdeklaration vom 21. September 2017 gab sie den Kaufpreis von Fr. 411'000.– als Bemessungsgrundlage für die Handänderungssteuer an und stellte gleichzeitig ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum für den Handänderungssteuerbetrag von Fr. 7'398.–.