1.2 B:______ werden für den Erwerb des Grundstücks B:______ Gbbl. Nr. 1000 im Betrag von Fr. 3'691.80 von der Steuerpflicht befreit. Das bestehende Grundpfandrecht in gleicher Höhe wird auf dem betroffenen Grundstück gelöscht. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 7 3. Das Grundbuchamt A:______. hat B:______ für das Beschwerdeverfahren vor der Direktion für Inneres und Justiz einen Parteikostenersatz von insgesamt Fr. 1‘227.80.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) auszurichten.