Mit der Beschwerde vom 30. August 2020 reichen die Beschwerdeführenden weitere Unterlagen ein. Darunter befindet sich der Vertrag mit der X:______GmbH, der das Datum vom 27. August 2018 trägt und den 31. August 2018 als Umzugsdatum festhält. Als Einzugsadresse wird diejenige des Grundstücks Nr. 1000 (E:______ in B:______) aufgeführt. Weder der Vertrag noch äussere Umstände weisen auf ein ungültiges Zustandekommen oder eine nicht vertragsgemässe Erfüllung hin. Es bestehen keine ernsthaften Zweifel, dass der Vertrag nicht bzw. nicht richtig erfüllt worden ist. Zwischen Vertragsschluss und Erfüllung liegen wenige Tage, was zusätzlich für die termingerechte Erfüllung spricht. Dies wird auch