C. Gegen die Verfügungen des Grundbuchamtes vom 25. August 2020 erheben B:______ (nachfolgend: Beschwerdeführende) am 30. August 2020 Beschwerde bei der Direktion für Inneres und Justiz (DIJ). Sinngemäss beantragen sie, die Verfügungen vom 25. August 2020 seien aufzuheben und ihnen sei die Steuerbefreiung der Handänderungsteuer zu gewähren. Ihrer Beschwerde legen die Beschwerdeführenden weitere Unterlagen bei, die den Einzug am 31. August 2018 in ihr Haus und somit die Begründung des Hauptwohnsitzes seit dem 1. September 2018 beweisen würden.